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Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben und Sie wollen sich über die drohende Strafe informieren.

Rechtsanwalt Dietrich wurde durch die Rechtsanwaltskammer Berlin die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht verliehen. Rechtsanwalt Dietrich betreibt in Berlin die Strafrechtskanzlei Dietrich. Er gibt Ihnen im Folgenden erste Informationen, welches Strafmaß das Strafbesetzbuch vorsieht und welche Strafe Ihnen droht.

Fachanwalt für Strafrecht: Welche Strafrahmen gibt es im Strafrecht?

Im Strafrecht drohen im Wesentlichen zwei Strafen. Das Strafgesetzbuch sieht für Erwachsene die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe vor. Die unterschiedlichen Straftatbestände sehen unterschiedliche Strafrahmen vor.

Insbesondere gelten folgende Strafen:

  • Strafe bei Hausfriedensbruch: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Strafe bei Diebstahl: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
  • Strafe bei Schwerer Diebstahl: Freiheitsstrafe ab drei Monaten bis zu 10 Jahren
  • Strafe bei Diebstahl mit Waffen: Freiheitsstrafe ab sechs Monaten bis zu 10 Jahren
  • Strafe bei räuberischer Diebstahl: Freiheitsstrafe ab einem Jahr bis 15 Jahre
  • Strafe bei Betrug: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
  • Strafe bei Fahrerflucht: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Strafe bei Urkundenfälschung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
  • Strafe bei Körperverletzung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
  • Strafe bei gefährlicher Körperverletzung: Freiheitsstrafe ab sechs Monaten bis 10 Jahren
  • Strafe bei Totschlag: Freiheitsstrafe ab fünf Jahren bis 15 Jahre
  • Strafe bei Mord: lebenslange Freiheitsstrafe

Fachanwalt für Strafrecht: Welche konkrete Strafe droht?

Welche konkrete Strafe in einer konkreten Situation droht, ist immer schwierig pauschal zu beantworten. Zunächst einmal legt man den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Strafrahmen zugrunde. Innerhalb dieses Strafrahmens muss dann der Richter unter Abwägung der positiven und negativen Umstände die konkrete Strafe bestimmen. Hierbei gibt es Richter, welche eher milde gestimmt sind und Richter, die als Hardliner bekannt sind. Allein aufgrund dieser Grundeinstellung des Richters kann es zu erheblichen Unterschieden in der Strafzumessung bei vergleichbaren Sachverhalten kommen.

Fachanwalt für Strafrecht: Welche Umstände berücksichtigt ein Gericht?

Für das Gericht sind zahlreiche Umstände bei der Bestimmung der Strafe maßgeblich. Nach § 46 StGB ist die Schuld das maßgebliche Kriterium zur Bestimmung der konkreten Strafe. Exemplarisch können folgende Umstände bei der Bestimmung der Strafe berücksichtigt werden: Höhe des Schadens; Vorstrafen, Motive der Tat, Schadenswiedergutmachung, Geständnis, Folgen der Tat für den Geschädigten, Folgen der Tat für den Beschuldigten,

Fachanwalt für Strafrecht: Welche Strafe habe ich als Ersttäter zu erwarten?

Auch als sogenannter Ersttäter muss man mit einer Verurteilung und damit mit einer Strafe rechnen. Selbstverständlich wird sich die Strafe in der Regel bei einem Ersttäter im unteren Bereich des Strafrahmens bewegen, solange z.B. die Höhe des Schadens nicht eine höhere Bestrafung nach Auffassung des Gerichts erfordert.

Fachanwalt für Strafrecht: Mildert ein Geständnis die Strafe?

Ein Geständnis soll sich selbstverständlich strafmildernd auswirken. Legt man aber das Geständnis bereits sehr früh gegenüber der Polizei ab, wird man in der Regel nicht sagen können, wie stark das Geständnis später positiv gewertet wird. Erfahrungsgemäß kann ein Rechtsanwalt von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht verbindliche Zusagen über die zu erwartende Strafe im Falle eines Geständnisses erhalten. Deshalb sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der nach Prüfung des Akteninhaltes gegebenenfalls in Ihrem Namen ein Geständnis ablegen wird. Dies aber nur, wenn sich nicht aufgrund des Akteninhaltes bessere Verteidigungsmöglichkeiten ergeben.

Soll man einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren?

Wenn gegen Sie ein Strafverfahren geführt wird, sollten Sie sich an einen Strafverteidiger wenden. Nur so wird gewährleistet, dass Sie Ihre Ihnen zustehenden Rechte umfassend wahrnehmen können.

Rechtsanwalt Dietrich ist auf die Strafverteidigung spezialisiert. Er tritt überwiegend in Berlin und Brandenburg, aber auch deutschlandweit als Strafverteidiger auf. Unter den angegebenen Kontaktdaten können Sie einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren.